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faksimile LGI Vr 2458/39

Protokoll der Hauptverhandlung. Aus dem Akt 2458/1939 des Ersten Wiener Landgerichtes. (Bestand des Wiener Stadt- und Landesarchives)

Record of a hearing before the court. File 2458/1939, Vienna Regional Court I. (Collection of the Municipal and Provincial Archives of Vienna)

Jener Paragraph des österreichischen Strafgesetzes, nach dem Schwule und Lesben verfolgt wurden, der § 129 I b, galt vor 1938, nach 1945 sowie während der gesamten NS-Zeit. Die gerichtliche Verurteilung, ob im Namen der Republik oder im Namen des Deutschen Volkes, war also austauschbar – ungeachtet der Zahl der vor Gericht gebrachten Fälle sowie der Strafausmaße, die drastisch anstiegen.

Für viele Menschen, die wußten, daß sie – einmal in die Verfolgungsmaschinerie geraten – nie wieder ihr altes Leben führen können würden, war Selbstmord der einzige Ausweg.

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