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Schwule und Lesben dürfen jedoch nicht in einer simplifizierenden ausschließlichen Opferrolle gesehen werden. Manche Teile der Partei schienen vor allem für Schwule einen Freiraum zu bieten, wie zum Beispiel die SA. Wurde ein Nationalsozialist jedoch als Homosexueller bekannt, so war der Schritt vom Täter zum Opfer nur klein. Der Parteiausschluß aus der NSDAP war das mindeste, was zu geschehen hatte. Je mehr Verantwortung jene Homosexuelle für die Nationalsozialisten trugen, desto härter fiel schließlich auch die Bestrafung der Homosexualität aus.

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faksimile LGII Vr 336/39

Antrag auf Akten-einsichtnahme der NSDAP. Aus dem Akt 336/1939 des Zweiten Wiener Landgerichtes. (Bestand des Wiener Stadt- und Landesarchives)

 

Request by the NSDAP to have access to a court file. File 336/1939, Vienna Regional Court II. (Collection of the Municipal and Provincial Archives of Vienna)