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Die Verfolgung Homosexueller durch die Polizei fing häufig erst nach dem Vollzug der gerichtlich verhängten Haft an. Danach wurden die Verfolgten in zeitlich unbegrenzte »Schutz-« oder »Vorbeugehaft« genommen, die auch die Verschleppung in ein KZ bedeuten konnte. Rechtliche Einsprüche konnten gegen die polizeiliche Vorbeugehaft nicht vorgebracht werden.

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faksimile LGI Vr 3014/40

Rückstellungsantrag zur Überweisung in ein Konzentrationslager. Aus dem Akt 3014/1940 des Ersten Wiener Landgerichtes. (Bestand des Wiener Stadt- und Landesarchives)

Police application to the court to transfer sentenced persons to concentration camp internment. File 3014/1940, Vienna Regional Court I. (Collection of the Municipal and Provincial Archives of Vienna)