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Hatte die Gestapo aufgrund der Denunziation von Nachbarn oder Beobachtungen professioneller Polizeispitzel einen Verdacht, so veranlaßte sie Hausdurchsuchungen in den Wohnungen der mutmaßlichen Homosexuellen. Die Listen beschlagnahmter Gegenstände weisen vor allem persönliche Briefe, Fotos von Freunden oder eben ganz einfache Glückwunschkarten auf. Als Beweis konnte alles dienen. Die Polizei formte aus den Gegenständen, die sie sicherstellte, ein Mosaik der Schuld der Verfolgten und gab schließlich während der Verhandlung gemeinsam mit dem Beweismaterial die Intimsphäre der feindlich gesinnten Öffentlichkeit preis.

Text in English

faksimile LGI Vr 1400/39

Hausdurchsuchungsbericht der Gestapo. Aus dem Akt 1400/1939 des Ersten Wiener Landgerichtes. (Bestand des Wiener Stadt- und Landesarchives)

Documentation of a house search by the Gestapo. File 1400/1939, Vienna Regional Court I.
(Collection of the Municipal and Provincial Archives of Vienna)