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Section 129 maintained validity unchanged throughout the whole Nazi period. In contrast to Germany’s better known section 175 the Austrian provision enabled the Nazi judges to increase the severity of punishment drastically.
Ȥ 129. Sexual offence against nature, that is:
a) with animals
b) with persons of the same sex.«
Austrian Penal Code (remained in force until 1971)
Ȥ 129. Als Verbrechen werden auch nachstehende
Arten der Unzucht bestraft: Unzucht wider die Natur, das ist
a) mit Tieren
b) mit Personen desselben Geschlechtes.«
Österreichisches Strafgesetzbuch (ununterbrochen gültig bis 1971)
Der österreichische § 129 behielt zwischen 1938 und 1945 auf dem Gebiet des ehemaligen Österreich Gültigkeit. Im Unterschied zum besser bekannten deutschen § 175 ließ er den Richtern größere Freiheit, besonders harte Strafen zu verhängen.